Förderungsmöglichkeiten

Förderungsmöglichkeit in NRW: Bildungsscheck – Weiterbildung zum halben Preis

In NRW gilt:
Wer sich beruflich weiterbilden möchte, der bekommt Geld vom Staat.
Das Land NRW spendiert "Bildungsschecks" für Teilnehmer/innen von berufsbildender Seminare: 50% Ihrer Kursgebühr übernimmt das Land – Sie zahlen nur die Hälfte.

Wie funktioniert es?

  • Sie suchen sich das passende Seminar bei uns aus.
  • Sie zahlen nur 50% der reinen Kursgebühr.

Welche Bedingungen gibt es?

  • Sie sind Arbeitnehmer/in in einem Unternehmen, das nicht mehr als 250 Beschäftigte hat.
  • Sie haben im vergangenen und diesem Jahr noch nicht an einer beruflichen Weiterbildung teilgenommen.
  • Sie haben im vergangenen Jahr keinen Bildungsgutschein in Anspruch genommen.
  • Sie arbeiten nicht in einer öffentlichen Einrichtung (Gemeinde, Land, Bund u.ä.)Sie benötigen eine Beratung bei einer Beratungsstelle und dürfen sich erst nach dieser Beratung bei uns anmelden.
  • Sie finden diese Beratungsstellen auch hier
  • Weitere Infos finden Sie unter: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Was wird gefördert?
Alles, was Sie beruflich qualifiziert:

Nicht gefördert werden rein arbeitsplatzbezogene Anpassungsschulungen und Maschinenbedienungsseminare.

Hessen - Qualifizierungsschecks

In Hessen gilt:
Wer sich beruflich weiterbilden möchte, der bekommt Geld vom Staat.
Das Land Hessen spendiert "Qualifizierungsschecks" für Teilnehmer/innen von berufsbildenden Seminaren: 50% Ihrer Kursgebühr übernimmt das Land – Sie zahlen nur die Hälfte.

Wie funktioniert es?

  • Sie suchen sich das passende Seminar bei uns aus.
  • Wir helfen Ihnen bei der Beantragung.
  • Sie zahlen nur 50% der Kursgebühr (bis maximal 2000,- €).

Welche Bedingungen gibt es?

  • Sie sind sozialversicherungspflichtig Beschäftigte/r mit Hauptwohnsitz in Hessen in einem kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit höchstens 250 Beschäftigten.
  • Sie haben für Ihre derzeitige Tätigkeit keinen anerkannten Abschluss haben oder sind älter als 45 Jahre.
  • Sie haben im Kalenderjahr der Antragstellung bisher nicht an einer Weiterbildungsmaßnahme im Rahmen dieser Richtlinie teilgenommen.
  • Voraussetzung für den Erhalt eines Qualifizierungsschecks ist eine persönliche, kostenlose Bildungsberatung bei einer eingetragenen Beratungsstelle. Die Beratung muss vor Ihrer Anmeldung erfolgen. Wir sagen Ihnen gerne, wo die nächste Beratungsstelle für Sie zu finden ist.

Was wird gefördert?

Die Förderung erfolgt für Maßnahmen zur Weiterbildung, die

  • der Förderung der Beschäftigungsfähigkeit dienen und
  • darauf abzielen, den Teilnehmenden Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten sowie Einsichten und Verhaltensweisen für die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit zu vermitteln.

Weitere Links finden Sie unter: www.qualifizierungsschecks.de

Beim LIW bezieht sich die Förderung auf:

Eine Förderung ist nicht möglich für

  • innerbetriebliche Anpassungsqualifizierungen und Trainings,
  • Angebote, die der Erholung, der Unterhaltung, der privaten Haushaltsführung und der sportlichen Betätigung beziehungsweise der Vermittlung entsprechender Kenntnisse und Fertigkeiten dienen,
  • Weiterbildungen, die nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) gefördert werden
  • Weiterbildungen, die von Bundes- oder Landesbehörden durchgeführt oder gefördert werden,
  • Weiterbildungen, die nach dem Sozialgesetzbuch (Zweites oder Drittes Buch SGB II bzw. III) gefördert werden, zum Beispiel das Sonderprogramm WeGebAU der Bundesagentur für Arbeit,
  • Weiterbildungen, deren Kosten aufgrund gesetzlicher Regelungen vom Arbeitgeber zu übernehmen sind.

Weitere Förderungsmöglichkeiten

Die Länder Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein sowie der Bund fördern ebenso wie das Land NRW unter bestimmten Bedingungen Weiterbildung und übernehmen einen Teil der Seminarkosten.

Nähere Informationen und Voraussetzung finden Sie auf unserer Homepage unter Berufliche Kompetenz oder auf folgenden Internetseiten:

Noch Fragen?
Schicken Sie uns eine E-Mail, nutzen Sie unser Kontaktformular oder sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne:
Lohmarer Institut für Weiterbildung e.V.
Donrather Str. 44
Telefon: 02246/302999-10
Telefax: 02246/302999-19
E-Mail / Kontaktformular