Regelungen zum Bildungsurlaub

Baden-Württemberg

  • Bis 5 Tage pro Jahr (bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend weniger), keine Übertragbarkeit auf Folgejahre
  • Anspruch nach 12 Monaten Beschäftigung im Betrieb
  • Arbeitnehmer/innen sowie Beamtinnen und Beamte im Sinne des Landesbeamtengesetzes Baden-Württemberg

Fristen

  • Der Antrag muss 8 Wochen vor Seminarbeginn schriftlich beim Arbeitgeber gestellt werden
  • Der Arbeitgeber muss spätestens 4 Wochen vor Seminarbeginn über den Bildungszeitantrag entscheiden

Einschränkungen

  • Der Arbeitgeber darf betriebseigene Schulungen unter bestimmten Voraussetzungen anrechnen
  • Der Arbeitgeber kann Bildungszeit ablehnen, in Kleinstbetrieben mit weniger als 10 Beschäftigten oder wenn schon mindestens 10 % Bildungszeit im Betrieb genehmigt wurde

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Anerkannte Seminare

Nicht jedes Seminar ist in Baden-Württemberg als Bildungsurlaub anerkannt.
Hier finden Sie eine Übersicht der Seminare, die als Bildungsurlaub anerkannt sind.


Berlin

  • Für Beschäftigte bzw. Auszubildende über 25 Jahre: 10 Tage innerhalb von 2 Jahren (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche)
  • Für Beschäftigte bzw. Auszubildende bis 25 Jahre: 10 Tage pro Jahr
  • Frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses
  • Arbeitnehmer/innen
  • Auszubildende (nur für politische Bildung)
  • Nicht für Beamte

Fristen

  • Antragstellung beim Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Seminarbeginn.
  • Wenn ein Seminar nicht als Bildungsurlaub anerkannt ist, muss als Antragsfrist für die Beantragung durch das LIW bei der Senatsverwaltung eine Frist von 10 Wochen vor Seminarbeginn eingehalten werden

Einschränkungen

  • Anspruch ist auf max. 50% der Beschäftigten (umgerechnet) pro Jahr beschränkt
  • In Kleinbetrieben bis 20 Beschäftigte: Anspruch für max. 50% der Beschäftigten (umgerechnet)

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Anerkannte Seminare

Nicht jedes Seminar ist in Berlin als Bildungsurlaub anerkannt.

Hier finden Sie eine Übersicht der Seminare, die als Bildungsurlaub anerkannt sind.

Weitere Seminare sind anerkennungsfähig. Die Antragsfristen für die Beantragung durch das LIW bei der Senatsverwaltung Berlin beträgt 10 Wochen vor Seminarbeginn.

Hier finden Sie eine Übersicht der Seminare, die als Bildungsurlaub anerkennungsfähg sind.


Brandenburg

  • 10 Tage innerhalb von 2 Jahren (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche)
  • Frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses
  • Arbeitnehmer/innen und Auszubildende, nicht für Beamte

Fristen

  • Antragstellung beim Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Seminarbeginn
  • Wenn ein Seminar nicht als Bildungsurlaub anerkannt ist, muss als Antragsfrist für die Beantragung durch das LIW beim zuständigen Ministerium eine Frist von 10 Wochen vor Seminarbeginn eingehalten werden

Einschränkungen

  • Anspruch ist auf max. 50% der Beschäftigten (umgerechnet) pro Jahr beschränkt
  • In Kleinbetrieben bis 20 Beschäftigte: Anspruch für max. 30% der Beschäftigten (umgerechnet)

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Anerkannte Seminare

Nicht jedes Seminar ist in Brandenburg als Bildungsurlaub anerkannt.

Hier finden Sie eine Übersicht der Seminare, die als Bildungsurlaub anerkannt sind.

Weitere Seminare sind anerkennungsfähig. Die Antragsfristen für die Beantragung durch das LIW bei dem zuständigen Ministerium beträgt beträgt 10 Wochen vor Seminarbeginn.

Hier finden Sie eine Übersicht der Seminare, die als Bildungsurlaub anerkennungsfähg sind.


Bremen

  • 10 Tage innerhalb von 2 Jahren (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche)
  • Frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses
  • Arbeitnehmer/innen und Auszubildende, nicht für Beamte

Fristen

  • Antragstellung beim Arbeitgeber spätestens 4 Wochen vor Seminarbeginn
  • Wenn ein Seminar nicht als Bildungsurlaub anerkannt ist, muss als Antragsfrist für die Beantragung durch das LIW bei der Senatsverwaltung eine Frist von 3 Monaten vor Seminarbeginn eingehalten werden (abweichend ist eine spätere Einreichung gestattet)

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Anerkannte Seminare

Nicht jedes Seminar ist in Bremen als Bildungsurlaub anerkannt.

Hier finden Sie eine Übersicht der Seminare, die als Bildungsurlaub anerkannt sind.

Weitere Seminare sind anerkennungsfähig. Die Antragsfristen für die Beantragung durch das LIW bei der Senatsverwaltung Bremen beträgt 3 Monate vor Seminarbeginn (abweichend ist eine spätere Einreichung gestattet).

Hier finden Sie eine Übersicht der Seminare, die als Bildungsurlaub anerkennungsfähg sind.


Hamburg

  • 10 Tage innerhalb von 2 Jahren (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche)
  • Frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses
  • Arbeitnehmer/innen und Auszubildende, nicht für Beamte

Fristen

  • Antragstellung beim Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Seminarbeginn
  • Wenn ein Seminar nicht als Bildungsurlaub anerkannt ist, muss als Antragsfrist für die Beantragung durch das LIW bei der Senatsverwaltung eine Frist von 10 Wochen vor Seminarbeginn eingehalten werden

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Anerkannte Seminare

Nicht jedes Seminar ist in Hamburg als Bildungsurlaub anerkannt.

Hier finden Sie eine Übersicht der Seminare, die als Bildungsurlaub anerkannt sind.

Weitere Seminare sind anerkennungsfähig. Die Antragsfristen für die Beantragung durch das LIW bei der Senatsverwaltung Hamburg beträgt 10 Wochen vor Seminarbeginn.

Hier finden Sie eine Übersicht der Seminare, die als Bildungsurlaub anerkennungsfähg sind.


Hessen

  • 5 Tage pro Jahr (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche), Zusammenfassung von 2 Jahren in das 2. Jahr möglich
  • Frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses
  • Arbeitnehmer/innen, in Heimarbeit Beschäftigte sowie Personen in arbeitnehmerähnlichen Verhältnissen
  • Auszubildende (nur für politische Bildung und Ehrenamtsschulungen)
  • Nicht für Beamte

Fristen

  • Antragstellung beim Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Seminarbeginn

Einschränkungen

  • Anspruch ist auf max. 33% der Beschäftigten (umgerechnet) pro Jahr beschränkt

Förderung

  • Das Land Hessen erstattet für Beschäftigte von Kleinst- und Kleinbetrieben 50% des Entgelts bei Teilnahme an einer Veranstaltung der beruflichen oder politischen Bildung

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Anerkannte Seminare

Nicht jedes Seminar ist in Hessen als Bildungsurlaub anerkannt.

Hier finden Sie eine Übersicht der Seminare, die als Bildungsurlaub anerkannt sind.


Mecklenburg-Vorpommern

  • 5 Tage pro Jahr (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche), Zusammenfassung von 2 Jahren in das 2. Jahr möglich
  • Frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses
  • Beschäftigte außerhalb des Öffentlichen Dienstes
  • Beschäftigte im Öffentlichen Dienst und Beamte (außer berufliche Weiterbildung)
  • Auszubildende (außer berufliche Weiterbildung)

Fristen

  • Antragstellung beim Arbeitgeber spätestens 8 Wochen vor Seminarbeginn
  • Wenn ein Seminar nicht als Bildungsurlaub anerkannt ist, muss als Antragsfrist für die Beantragung durch das LIW beim zuständigen Ministerium eine Frist von 10 Wochen vor Seminarbeginn eingehalten werden.

Einschränkungen

  • Anspruch ist auf max. 33% der Beschäftigten (umgerechnet) pro Jahr beschränkt

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Anerkannte Seminare

Nicht jedes Seminar ist in Mecklenburg-Vorpommern als Bildungsurlaub anerkannt.

Hier finden Sie eine Übersicht der Seminare, die als Bildungsurlaub anerkannt sind.

Weitere Seminare sind anerkennungsfähig. Die Antragsfristen für die Beantragung durch das LIW bei dem zuständigen Ministerium beträgt 10 Wochen vor Seminarbeginn.
Hier finden Sie eine Übersicht der Seminare, die als Bildungsurlaub anerkennungsfähg sind.


Niedersachsen

  • 5 Tage pro Jahr (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche), Zusammenfassung von 2 Jahren in das 2. Jahr möglich
  • Frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses
  • Arbeitnehmer/innen, nicht für Beamte

Fristen

  • Antragstellung beim Arbeitgeber spätestens 4 Wochen vor Seminarbeginn
  • Wenn ein Seminar nicht als Bildungsurlaub anerkannt ist, muss als Antragsfrist für die Beantragung durch das LIW beim zuständigen Ministerium eine Frist von 3 Monaten vor Seminarbeginn eingehalten werden.

Einschränkungen

  • Anspruch ist auf max. 50% der Beschäftigten (umgerechnet) pro Jahr beschränkt

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Anerkannte Seminare

Nicht jedes Seminar ist in Niedersachsen als Bildungsurlaub anerkannt.

Hier finden Sie eine Übersicht der Seminare, die als Bildungsurlaub anerkannt sind.

Weitere Seminare sind anerkennungsfähig. Die Antragsfristen für die Beantragung durch das LIW bei dem zuständigen Ministerium beträgt 10 Wochen vor Seminarbeginn.
Hier finden Sie eine Übersicht der Seminare, die als Bildungsurlaub anerkennungsfähg sind.


Nordrhein-Westfalen

  • 5 Tage pro Jahr (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche), der Anspruch des aktuellen Jahres kann zwecks Zusammenfassung auf das Folgejahr übertragen werden
  • Für Auszubildende 5 Tage insg. während der Ausbildung für politische Bildung
  • Frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses
  • Arbeitnehmer/innen
  • Auszubildende, nur politische Bildung
  • nicht für Beamte

Fristen

  • Antragstellung beim Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Seminarbeginn

Einschränkungen

  • Bis zu 2 Tage betriebliche Fortbildung kann angerechnet werden
  • In Betrieben bis 50 Beschäftigte Bildungsurlaub nur für 10 % der Beschäftigten p.a.
  • Kein Anspruch auf Bildungsurlaub in Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten
  • Bei beruflicher Bildung: Arbeitgeber kann "einen wenigstens mittelbaren Vorteil ... " einfordern, d.h. einen Mindestbezug des Themas zur ausgeübten Tätigkeit
  • Veranstaltungsort darf max. 500 km von der NRW-Landesgrenze entfernt sein. Diese Beschränkung gilt nicht für Seminare an Gedenkstätten des Nationalsozialismus

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Anerkannte Seminare

Nicht jedes Seminar ist in Nordrhein-Westfalen als Bildungsurlaub anerkannt.
Hier finden Sie eine Übersicht der Seminare, die als Bildungsurlaub anerkannt sind.


Rheinland-Pfalz

  • 5 Tage pro Jahr (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche), für Auszubildende 5 Tage pro Ausbildungsjahr
  • Frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses
  • Arbeitnehmer/innen
  • Auszubildende, nur politische Bildung
  • Beamte, Richter und Richterinnen des Landes

Fristen

  • Antragstellung beim Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Seminarbeginn
  • Ablehnung des Arbeitgebers spätestens 3 Wochen vor Seminarbeginn
  • Wenn ein Seminar nicht als Bildungsurlaub anerkannt ist, muss als Antragsfrist für die Beantragung durch das LIW beim zuständigen Ministerium eine Frist von 3 Monaten vor Seminarbeginn eingehalten werden

Einschränkungen

  • kein Anspruch in Betrieben mit weniger als 6 Beschäftigten

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Anerkannte Seminare

Nicht jedes Seminar ist in Rheinland-Pfalz als Bildungsurlaub anerkannt.
Hier finden Sie eine Übersicht der Seminare, die als Bildungsurlaub anerkannt sind.

Weitere Seminare sind anerkennungsfähig. Die Antragsfristen für die Beantragung durch das LIW bei dem zuständigen Ministerium beträgt 3 Monate vor Seminarbeginn.
Hier finden Sie eine Übersicht der Seminare, die als Bildungsurlaub anerkennungsfähg sind.


Saarland

  • 6 Tage pro Jahr (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche), davon die ersten beiden Tage mit vollständiger Freistellung, ab dem 3. Tag die Hälfte Eigenanteil (also Freizeit), also bei 6 Tagen insgesamt 4 Tage Freistellungsanspruch
  • Frühestens 12 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses
  • Arbeitnehmer/innen, Auszubildende, Beamte, Richter und Richterinnen

Fristen

  • Antragstellung beim Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Seminarbeginn

Einschränkungen

  • In Betrieben bis 50 Beschäftigte ist die Anrechnung betrieblicher Schulungen möglich
  • Anspruch in Betrieben bis 100 Beschäftigte max. 30% der Beschäftigten pro Jahr

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Anerkannte Seminare

Nicht jedes Seminar ist im Saarland als Bildungsurlaub anerkannt.
Hier finden Sie eine Übersicht der Seminare, die als Bildungsurlaub anerkannt sind.

Weitere Seminare sind anerkennungsfähig.
Hier finden Sie eine Übersicht der Seminare, die als Bildungsurlaub anerkennungsfähg sind.


Sachsen-Anhalt

  • 5 Tage pro Jahr (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche), Zusammenfassung von 2 Jahren ist möglich
  • Frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses
  • Arbeitnehmer/innen, Auszubildende, Beamte, Richter und Richterinnen des Landes

Fristen

  • Antragstellung beim Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Seminarbeginn
  • Ablehnung des Arbeitgebers i.d.R. 3 Wochen vor Seminarbeginn, spätestens 3 Tage vor Seminarbeginn
  • Wenn ein Seminar nicht als Bildungsurlaub anerkannt ist, muss als Antragsfrist für die Beantragung durch das LIW beim zuständigen Ministerium eine Frist von 3 Monaten vor Seminarbeginn eingehalten werden

Einschränkungen

  • kein Anspruch in Betrieben bis 5 Beschäftigte

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Anerkannte Seminare

Nicht jedes Seminar ist in Sachsen-Anhalt als Bildungsurlaub anerkannt.
Hier finden Sie eine Übersicht der Seminare, die als Bildungsurlaub anerkannt sind.

Weitere Seminare sind anerkennungsfähig. Die Antragsfristen für die Beantragung durch das LIW bei dem zuständigen Ministerium beträgt 3 Monate vor Seminarbeginn.
Hier finden Sie eine Übersicht der Seminare, die als Bildungsurlaub anerkennungsfähg sind.


Schleswig-Holstein

  • Tage pro Jahr (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche), Zusammenfassung von 2 Jahren für längere Seminare ist möglich, Antragstellung auf "Verblockung" im lfd. Jahr Frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses
  • Arbeitnehmer/innen, Auszubildende, Landes- und Kommunalbeamte, Richter und Richterinnen

Fristen

  • Antragstellung beim Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Seminarbeginn
  • Wenn ein Seminar nicht als Bildungsurlaub anerkannt ist, muss als Antragsfrist für die Beantragung durch das LIW beim zuständigen Ministerium eine Frist von 10 Wochen vor Seminarbeginn eingehalten werden

Einschränkungen

  • kein Anspruch in Betrieben bis 5 Beschäftigte

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Anerkannte Seminare

Nicht jedes Seminar ist in Schleswig-Holstein als Bildungsurlaub anerkannt.
Hier finden Sie eine Übersicht der Seminare, die als Bildungsurlaub anerkannt sind.

Weitere Seminare sind anerkennungsfähig. Die Antragsfristen für die Beantragung durch das LIW bei dem zuständigen Ministerium beträgt 10 Wochen vor Seminarbeginn.
Hier finden Sie eine Übersicht der Seminare, die als Bildungsurlaub anerkennungsfähg sind.


Thüringen

  • Bis 5 Tage pro Jahr, für Auszubildende 3 Tage im Jahr. Übertragbarkeit auf Folgejahre bei einer Ablehnung oder Rücknahme der Zustimmung
  • Frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses
  • Arbeitnehmer/innen, Auszubildende, Personen, die in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen tätig sind, (Landes-) Beamte und Richter

Fristen

  • Antragstellung beim Arbeitgeber spätestens 8 Wochen vor Seminarbeginn
  • Der Arbeitgeber muss spätestens 4 Wochen danach entscheiden und dies bei Ablehnung schriftlich und mit Begründung mitteilen. Anderenfalls gilt der Antrag als genehmigt
  • Wenn ein Seminar nicht als Bildungsurlaub anerkannt ist, muss als Antragsfrist für die Beantragung durch das LIW beim zuständigen Ministerium eine Frist von 10 Wochen vor Seminarbeginn eingehalten werden

Einschränkungen

  • Betriebseigene Schulungen können unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden, reduzieren also den frei verfügbaren Anspruch
  • Kein Anspruch besteht in Kleinbetrieben bis 5 Mitarbeitern
  • Bei 5 bis 25 Beschäftigten kann der Arbeitgeber die Freistellung ablehnen, wenn bereits 5 Arbeitstage in Anspruch genommen wurden
  • Bei 26 bis 50 Beschäftigten kann der Arbeitgeber ab der Inanspruchnahme von 10% der im Betrieb möglichen Freistellungstage (Beschäftigte mal 5) ablehnen, ab 50 Mitarbeitern dürfen bis 20% der Beschäftigten Bildungsurlaub in Anspruch nehmen

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Anerkannte Seminare

Nicht jedes Seminar ist in Thüringen als Bildungsurlaub anerkannt.
Hier finden Sie eine Übersicht der Seminare, die als Bildungsurlaub anerkannt sind.

Weitere Seminare sind anerkennungsfähig. Die Antragsfristen für die Beantragung durch das LIW bei dem zuständigen Ministerium beträgt 10 Wochen vor Seminarbeginn.
Hier finden Sie eine Übersicht der Seminare, die als Bildungsurlaub anerkennungsfähg sind.