15.2.
Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber dem LIW unter der nachfolgend angegebenen
Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Ver-
schulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
15.3.
DieFristnachZiff.15.1giltauchfürdieAnmeldungvonGepäckschädenoderZustellungsverzögerungen
beimGepäckimZusammenhangmit FlügenwennGewährleistungsrechteausden§§651cAbs. 3,651d,651e
Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist
binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21Tagen nach Aushändi-
gung geltend zu machen.
15.4.
AnsprüchedesReisendennach den§§651cbisf BGB aus derVerletzungdesLebens, desKörpersoder
der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf einer fahrlässigen
PflichtverletzungdesLIWodereinervorsätzlichenoderfahrlässigenPflichtverletzungeinesgesetzlichenVer-
treters oder Erfüllungsgehilfen des LIW beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf
den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des LIW oder auf einer vor-
sätzlichenoder grob fahrlässigenPflichtverletzungeinesgesetzlichenVertretersoder Erfüllungsgehilfendes
LIW beruhen.
15.5.
Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
15.6.
Die Verjährung nach Ziffer 15.4 und 15.5 beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach den vertraglichen
Vereinbarungenendensollte. Die Fristbeginnt mit dem Tag, derdem Tag desvertraglichenReiseendesfolgt.
Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen
Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
15.7.
Schweben zwischen dem Reisenden und dem LIW Verhandlungen über den Anspruch oder die den An-
spruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder das LIW die Fortset-
zung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hem-
mung ein.
16. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
16.1.
Das
LIW
wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften über Bestimmungen
von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriftendes Landes, in dem die Reise angeboten wird, vor Vertragsab-
schluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten
gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der
PersondesKundenundeventuellerMitreisender(z.B.Doppelstaatsangehörigkeit,Staatenlosigkeit)vorliegen.
16.2.
Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente,
eventuell erforderlicheImpfungensowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften.Nachteile, die aus
dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen
Lasten. Dies gilt nicht, wenn das LIW nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
16.3.
Das LIW haftet nichtfürdierechtzeitigeErteilungunddenZugang notwendigerVisadurchdiejeweilige
diplomatischeVertretung,wenn derKundeihnmitderBesorgungbeauftragt hat, esseidenn,dasLIWhat ei-
gene Pflichten schuldhaft verletzt.
17. Informationen zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen
17.1.
DasLIWinformiertdenKundenentsprechendderEU-VerordnungzurUnterrichtungvonFluggästenüber
die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identi-
tät der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbrin-
genden Flugbeförderungsleistungen.
17.2.
Steht/stehen bei der Buchungdie ausführendeFluggesellschaft(en)noch nicht fest, so ist das LIW ver-
pflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den
Flug durchführenwird bzw. werden. Sobald das LIW weiß, welche Fluggesellschaftden Flug durchführt, wird
es den Kunden informieren.
17.3.
Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird das LIW
den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel infor-
mieren.
17.4.
Die entsprechendder EG-Verordnungerstellte„Black List“ (Fluggesellschaften,denen die Nutzungdes
Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist), ist auf den Internet-Seiten des LIW abrufbar und in den
Geschäftsräumen des LIW einzusehen.
18. Personenbezogene Daten/Datenschutz
18.1.
Personenbezogene Daten werden über EDV unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zum Da-
tenschutz gespeichert. Genaue Angaben zu Name und Adresse sind zur Bearbeitung der Anmeldung erfor-
derlich. Die Telefonnummer und Emailadresse ist für organisatorische Zwecke hilfreich. Eine Weitergabe an
Dritte ist nur zur Durchführung der Veranstaltung zulässig.
19. Anti-Sekten-Erklärung
19.1.
Das LIW versichert:
kein aktives oder passives Mitglied von Scientology oder Anhänger oder Sympathisant dieser Organisati-
on zu sein oder sein zu wollen;
keiner Tarnorganisation von Scientology oder ähnlichen Organisationen/sektenähnlicher Glaubensge-
meinschaften anzugehören und/oder auch nicht deren Gedankengut zu verbreiten;
nicht nach der Technologie von L.Ron Hubbard zu arbeiten, gearbeitet zu haben oder arbeiten zu wollen,
oder geschult worden zu sein, geschult zu werden, oder geschult werden zu wollen;
sektiererische Praktiken jedweder Art abzulehnen und sich ausdrücklich davon zu distanzieren.
20. Rechtswahl und Gerichtsstand
20.1.
Für Kunden/Reisende,dienichtAngehörigeeinesMitgliedstaatsderEuropäischenUnionoder Schwei-
zer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisen-
den und dem LIW die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende
können das LIW ausschließlich an dessen Sitz verklagen.
20.2.
Für Klagen des LIW gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische
Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
AufenthaltsortimAuslandhaben,oderderenWohnsitzodergewöhnlicherAufenthaltimZeitpunktderKlage-
erhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des LIW vereinbart.
© Urheberrechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart, 2004 – 2013
Reiseveranstalter ist: Lohmarer Institut für Weiterbildung e.V.,
vertreten durch den Vorstand Thomas Hanke und Rainer Alf-Jähnig
Donrather Str. 44, 53797 Lohmar
Tel.: 02246/302999-10, Fax: 02246/302999-19, E-Mail:
Vereinsregister Amtsgericht Siegburg, VR 1190