Bildungsurlaub/ Bildungszeit/ Bildungsfreistellung

Bildungsurlaub/Bildungszeit gibt Ihnen die Möglichkeit, bis zu fünf Tage (bei Zusammenlegung von zwei Jahren auch bis zu zehn Tage) jährlich während Ihrer Arbeitszeit an Seminaren der beruflichen und politischen Weiterbildung teilzunehmen. Diese Bildungsfreistellung gibt es in allen Bundesländern mit Ausnahme von Bayern und Sachsen.


Da die gesetzlichen Grundlagen je nach Bundesland unterschiedlich sind, haben wir Informationen, Hilfen und Anregungen rund um das Thema „Bildungsurlaub“ in den einzelnen Bundesländern hier zusammengefasst.


Welches Seminar ist in welchem Bundesland anerkannt? Eine Suchfunktion, mit der Sie sich die Seminare anzeigen lassen können, die in dem jeweiligen Bundesland anerkannt oder anerkennungsfähig sind, finden Sie an dieser Stelle.


Schritte zum Bildungsurlaub bzw. zur Bildungszeit finden Sie hier. Unsere Bildungsurlaubsseminare finden Sie in den Bereichen "Berufliche Kompetenz", "Persönlichkeit und Beruf", "Politik und Gesellschaft" sowie "Ökologie und Natur". Bitte klicken Sie dazu auf eine der u.a. Kacheln.

Was ist wo anerkannt?

Hier finden Sie die Seminare ...

Bitte beachten Sie, dass das LIW den Antrag zur Anerkennung von Seminaren auf Bildungsurlaub im Regelfall ca. 7-12 Wochen vor Seminarbeginn an die zuständigen Stellen versenden muss.


Regelungen zum Bildungsurlaub

Bildungsurlaub gibt es in den 14 unten aufgeführten Bundesländern. In jedem Bundesland sind die Regelungen unterschiedlich. Damit Sie erkennen können, welche Regelungen in Ihrem Bundesland gelten, klicken Sie einfach auf das entsprechende Bundesland.